Zeltlager FAQ

FAQ steht für „Frequently Asked Questions“ – also Fragen, die immer wieder auftauchen. In dieser Rubrik wollen wir diese Fragen beantworten und eine Übersicht über unser Zeltlager geben.

Benötigt mein Kind ein eigenes Zelt/ Schlafsack/ Isomatte?

Grundsätzlich sollten die Teilnehmer ihre Zelte selbst mitbringen. Darüber hinaus verfügt die KJG über diverse Gruppenzelte mit einer Kapazität von bis zu 12 Mann. Falls Sie also kein Zelt besitzen können wir Ihr/e Kind/er in einem unserer Zelte unterbringen. Falls Ihr Kind ein eigenes Zelt mitbringt ist besonders darauf zu achten dass es wasserdicht ist. Am besten einmal im Garten aufbauen (auch damit der Teilnehmer weiß, wie es geht) und testen.
Eine eigene Isomatte, sowie Schlafsack sollte ihr Kind dabei haben. Die KjG verfügt zwar über einen Vorrat an Ersatzmaterial, jedoch wird dieser nur im Falle von Verschmutzung oder Defekt genutzt.

Benötigt mein Kind einen Fahrradhelm?

Das Mitgeben eines Fahrradhelmes wird von uns generell empfohlen. Sollten Sie ihrem Kind einen Fahrradhelm mitgeben werden wir auf Ihren Wunsch hin darauf achten, dass das Kind diesen beim Fahrradfahren trägt.

Darf ich meinem Kind ein Messer mitgeben?

Zum Schnitzen und Basteln können die Teilnehmer natürlich ein Taschenmesser mitnehmen. Messer mit feststehender oder feststellbarer Klinge sind aber nicht erlaubt und werden von uns verwahrt. Der Teilnehmer bekommt es im Anschluss an das Lager natürlich wieder zurück.

Gibt es einen Besuchsnachmittag?

Aufgrund der Erfahrungen vergangener Zeltlager und auf Wunsch vieler Eltern, möchten wir auf einen Elternbesuchsnachmittag verzichten. Wir bitten Sie daher während des Zeltlagers den Lagerplatz nicht aufzusuchen.

Gibt es sanitäre Anlagen/ Strom am Zeltlager?

Normalerweise: Da sich unser Lagerplatz auf einer Wiese in oder an einem Waldstück befindet wird es dort weder fest installiere sanitäre Anlagen noch Elektrizität geben. Zum morgendlichen Waschen nutzen wir entkeimte Wasserkanister. Außerdem stellen wir ausreichend Chemo-Klos an unserem Lagerplatz auf.
2021: Da wir im Umzuge unseres Hygiene-Konzepts mit einem deutlich höheren Wasserverbraucht rechnen, wird es dieses Jahr fest installierte sanitäre Anlagen auf dem Zeltplatz geben.

Mein Kind muss Medikamente einnehmen. Was muss ich beachten?

Wenn ihr Kind Medikamente einnehmen muss und dies überwacht werden soll, so können Sie uns diese an der Fahrradkontrolle oder Gepäckabgabe übergeben. Wir werden dann darauf achten dass das Kind die Medikamente regelmäßig einnimmt. Bitte informieren Sie uns falls ihr Kind vor dem Zeltlager krank war und/oder Medikamente einnehmen musste, damit wir in einem Notfall entsprechend reagieren können.

Muss das Fahrrad meines Kindes verkehrssicher sein?

Da wir den Weg zum Lagerplatz auf öffentlichen Straßen zurücklegen werden, müssen die Fahrräder der Teilnehmer sowie Leiter verkehrssicher sein. Bitte erkundigen Sie sich zeitig ob das Fahrrad ihres Kindes verkehrstauglich ist. Falls sie ein neues Fahrrad kaufen, gehen Sie bitte vorher sicher, dass ihr Kind mit dem Fahrrad zurecht kommt. An der von uns abgehaltenen Fahrradkontrolle werden die Fahrräder lediglich von uns kontrolliert. Das Fahrrad sollte daher bereits vorher intakt und verkehrstüchtig sein, da wir selbst keine umfangreichen Reparaturmaßnahmen durchführen können und wollen.

Muss ich mein Kind vor Zeckenbissen impfen lassen?

Da sich unser Zeltplatz auf einer Wiese am Waldrand befindet, besteht die Möglichkeit eines Zeckenbisses. Informieren Sie sich bitte deshalb rechtzeitig bei ihrem Hausarzt wegen einer eventuellen Schutzimpfung. Ebenfalls benötigen wir für eventuelle Notfälle die Krankenversicherungskarte sowie eine Kopie des Impfpasses, welche Sie bitte zur Fahrradkontrolle mitbringen. Beides erhalten die Teilnehmer nach dem Lager selbstverständlich wieder zurück. Unsere Sanitäter verfügen über eine umfassende qualifizierte Ausbildung und sind für jegliche Arten von zeltlagertypischen Verletzungen und Notfällen vorbereitet und ausgerüstet.

Muss ich meinem Kind ein Taschengeld mitgeben?

Das Mitgeben von Taschengeld ist nicht nötig. An der Fahrradkontrolle und der Gepäckabgabe besteht aber die Möglichkeit ein Taschengeld (zinslos) in die Lagerkasse einzuzahlen. Der Teilnehmer kann dieses dann zu verschiedenen Zeiten während des Lagers abheben (z.B. Besuch im Freibad). Als Taschengeld empfehlen wir ca. 20€. Bitte nicht überweisen, sondern Bar einzahlen.

Sind elektronische Geräte erlaubt?

Da wir das Naturerlebnis für die Teilnehmer so intensiv wie möglich gestalten möchten haben wir uns dazu entschieden keine elektrischen Geräte (Handy, Mp3-Player, Playstation etc.) auf dem Lager zu erlauben. Diese werden von uns eingezogen und während dem Zeltlager sicher verwahrt. Der Teilnehmer bekommt es nach dem Zeltlager selbstverständlich wieder zurück. Erlaubt sind natürlich Taschenlampen und Fahrradlichter.

Was muss beim Gepäck beachtet werden?

Das Gepäck der Teilnehmer wird von uns mit einem LKW zum Lagerplatz transportiert. Da der Platz in diesem LKW in den letzten Jahren immer weniger geworden ist, möchten wir sie bitten, das Gepäck ihres Kindes in eine Tasche zu packen und auf einen starren Roll-/Koffer zu verzichten, da diese unnötig viel Platz im LKW beanspruchen.

Wer kann sich alles anmelden und wie viel kostet das Zeltlager?

Zu unserem Sommerzeltlager laden wir alle Kinder und Jugendlichen im Alter von 9 bis 15 Jahren recht herzlich ein. Der Teilnehmerbeitrag beträgt normal 85€ pro Kind. Dieses Jahr beträgt der Teilnehmerbeitrag, durch das Corona Aufholpaket der Bundesregierung, jedoch nur 40€. Des weiteren erhält jedes KjG-Mitglied oder Ministrant*in einen 5€ Gutschein für die Getränkekasse.

Wie erreiche ich mein Kind am Zeltlager?

Da elektronische Geräte am Lager nicht erlaubt sind, wird es nicht möglich sein Ihr Kind direkt telefonisch zu erreichen. Aus Erfahrungen der letzten Jahre haben wir festgestellt, dass das Mitführen von Handys zu Problemen am Lagerplatz führen kann (z. B. Heimweh). Zur Kommunikation ist unser Leiterteam mit Mobiltelefonen ausgestattet, diese dienen aber lediglich zur nötigen Kommunikation unter den Leitern. Wir achten selbstverständlich darauf diese nicht offensichtlich vor den Teilnehmern zu benutzen. Sie erhalten von uns die Telefonnummern der Verantwortlichen, die am Lager rund um die Uhr erreichbar sind. Somit können Sie stets mit ihrem Kind in Kontakt treten, wir bitten Sie aber dies nur zu tun falls Sie es für wirklich notwendig halten. Bei eventuellen Notfällen werden Sie von uns selbstverständlich so schnell als möglich kontaktiert.

Wie kann mein Kind Getränke erhalten?

Früh, Mittags und Abends gibt es kostenlos Tee zu trinken. Diesen können die Teilnehmer auch in mitgebrachten Trinkflaschen zum Lagerplatz mitnehmen. Ansonsten werden Getränke (Mineralwasser, Limo, ...) gegen einen kleinen Unkostenbeitrag nach den Mahlzeiten am Lagerplatz angeboten.

Wie wird der Zeltplatz erreicht?

Wie in jedem Jahr fahren wir in Kleingruppen mit den Fahrrädern zu unserem Zeltplatz. Die Entfernung beträgt ca. 30km und wird von uns in leistungs- und altersangepassten Fahrradgruppen bewältigt. Bei der Planung der Strecke achten wir ebenfalls darauf so viele Radwege wie möglich zu nutzen und dicht befahrene Straßen zu meiden.

Wie zahle ich den Teilnehmerbeitrag?

Wir bitten Sie den Teilnehmerbeitrag auf unser Konto bei der Sparkasse Bad Windsheim zu überweisen. Ein entsprechendes Überweisungsformular erhalten Sie von uns rechtzeitig.

Wo und wie findet die Verpflegung statt?

Für die Verpflegung aller Teilnehmer und Leiter steht uns seit jeher ein erfahrenes Küchenteam zur Seite, es ist allerdings sinnvoll für die Anreise eine kleine Brotzeit und ausreichend Getränke einzupacken. Die Küche wird von uns in der dem Lagerplatz nahe gelegenen Ortschaft eingerichtet. In diesen Räumlichkeiten werden dann Frühstück, Mittag- und Abendessen von uns eingenommen. Die Entfernung zwischen Lagerplatz und Küche wird mit dem Fahrrad zurückgelegt, wobei diese in der Regel nicht mehr als einen Kilometer beträgt. Für Grillgut zum Grillen am Lagerfeuer wird von uns ebenfalls gesorgt. Sie müssen daher Ihrem Kind nichts zum Grillen mitgeben, da dies erfahrungsgemäß die Woche über in den Zelten der Teilnehmer vergessen wird und somit nicht mehr verzehrt werden kann.

Zuschuss Teilnehmerbeitrag

Der einfachste Weg, um einen Zuschuss zu erhalten, ist über das Landratsamt. Hier können förderberechtigte auch den vollen Beitrag zurückerstattet bekommen.  

Wenn das nicht funktionieren sollte, können Sie nochmal auf uns zurückkommen, dann suchen wir nach weiteren Möglichkeiten.  

 

Hier ein Auszug von deren Website (Zuschuss für Klassenfahrten und Freizeiten (kjr-nea.de)), welche Angaben dafür benötigt werden:  

 

Zuschuss für Klassenfahrten und Freizeiten: Für Familien und Alleinerziehende mit geringem Einkommen, besteht die Möglichkeit einen Zuschuss für Klassenfahrten und Freizeiten zu erhalten. 

Es genügt ein formloser Antrag mit folgenden Unterlagen: 

  1. Schreiben der Schule oder der Einrichtung über die Teilnahme, sowie Kosten 
  2. Einkommen der Familie 
  3. Welche Personen gehören zum Haushalt? 
  4. Wie alt sind die Kinder? (Angabe der Geburtsdaten) 
  5. Wird Ehegattenunterhalt oder Kindesunterhalt gezahlt? 
  6. Wie hoch ist die Miete zzgl. Nebenkosten bzw. die Belastung für das eigene Haus? 

Für den Antrag brauchen Sie eine Bestätigung über die Teilnahme von uns. Gerne stellen wir Ihnen diese aus. Bitte kontaktieren Sie uns dafür per Mail. 

Den Antrag können Sie dann an info@kjr-nea.de senden.